Berufsschule - Holztechnik

Handwerksberuf Tischler(in)
Bildungsgang Holztechnik

  1. Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)
  2. Berufsschulunterricht 

1. Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)
Das BGJ-Holztechnik an der ECKENER-SCHULE Flensburg wendet sich in erster Linie an Jugendliche, die den Ausbildungsberuf Tischler/-in anstreben.
Als einer der ältesten Handwerkszweige präsentiert sich die Tischlerei heute als modernes und zukunftsorientiertes Handwerk.

Unterrichtsinhalte
Neben dem natürlichen Werkstoff Holz und den Holzwerkstoffen werden inzwischen noch zahlreiche andere Materialien verarbeitet, wie z. B. Kunststoff, Metall und Glas. Im fachpraktischen Unterricht wird die sachgerechte Verarbeitung dieser Werkstoffe vermittelt, wobei jedoch dem Massivholz eine bevorzugte Rolle zukommt. Mit Handwerkzeugen (wie Hobel, Stecheisen, Säge usw.), aber auch mit Klein- und Stationärmaschinen werden in Handarbeit unter Anwendung traditioneller und moderner Holzverbindungen Gebrauchsgegenstände und Kleinmöbel angefertigt. Trotz dieser Schwerpunktsetzung ist sich die Schule des technologischen Wandels, der sich im Hinblick auf computergesteuerte Maschinen auch im Tischlerhandwerk vollzieht, durchaus bewusst. Daher findet bereits ab dem ersten Ausbildungsjahr das Arbeiten an einem CNC-Bearbeitungszentrum statt. EDV-Kenntnisse werden aufgefrischt bzw. vertieft und es erfolgt eine Grundbildung im Bereich CAD.
Das BGJ ist zeitlich und inhaltlich in vier gleichwertige Lernfelder (z.B. „Kleinmöbel herstellen“) aufgeteilt. In diesen werden die fachpraktischen und fachtheoretischen Inhalte, die denen des 1. Ausbildungsjahres entsprechen, aufeinander abgestimmt vermittelt.

Stundenverteilung
(Stand 2016/2017, Wochenstunden 1. Halbjahr / 2. Halbjahr)

Lernfeld (SP*: Fachkunde)   4   /   4
Lernfeld (SP*: Mathe)   2  /  2
Lernfeld (SP*: Zeichnen)   2  /   2
Lernfeld Vertiefung 2  /   2
CAD 0   /  2
Kommunikation  2   /  2
Wirtschaft / Politik   2  /   2
Englisch / EDV  2  /   2
Sport 2  /   0
Religionsgespräch 0   /   2
Fachpraxis     18 / 18

Summe:   36 / 38

* SP = Schwerpunkt


Berechtigungen / Qualifikationen
Das BGJ wird voll als erstes Ausbildungsjahr zum Tischler anerkannt, zudem kann es auch in anderen Berufen des Berufsfelds Holztechnik als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden.
Den Schülern, die ohne ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (früher Hauptschulabschluss) in das BGJ eintreten, kann dieser am Ende des BGJ zuerkannt werden, sofern entsprechende Leistungen vorliegen.

 
Aufnahmevoraussetzungen / Anmeldung
In das BGJ-Holztechnik wird aufgenommen, wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat und sich fristgerecht bewirbt. Bewerber benötigen zudem eine Vereinbarung mit einem Tischlerei-Betrieb, in der dieser sich zur Übernahme des Schülers in ein Ausbildungsverhältnis nach dem BGJ verpflichtet.
In Ausnahmefällen können auch Schüler ohne Vereinbarung aufgenommen werden.
Es stehen maximal 28 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Die Anmeldung sollte schriftlich bis zum 31. Mai des Jahres erfolgt sein.


2. Berufsschulunterricht
(Mittel- und Oberstufe)
Während das erste Ausbildungsjahr im Rahmen des BGJ als schulische Vollzeitmaßnahme angeboten wird, erfolgt die Fortsetzung der Ausbildung im „Dualen System“. Dabei arbeiten die Schülerinnen und Schüler (jetzt „Auszubildende“) in ihrem jeweiligen Ausbildungsbetrieb, wo sie, eingebunden in den betrieblichen Arbeitsprozess, die Fertigkeiten des Tischlerhandwerks erwerben. Parallel dazu wird den Auszubildenden beim wöchentlichen Besuch der Berufsschule theoretisches Fachwissen möglichst praxisnah vermittelt. 
Hierfür stehen folgende Räume zur Verfügung:

  • zwei Klassenräume
  • Holzwerkstätten (Bankräume / Maschinenraum)
  • Spritzraum
  • tischlereibezogene Werkstatt-Nebenräume
  • Fachlabor

Als Fortsetzung der im BGJ stattfindenden Schulungen im Bereich CAD und CNC werden diesbezügliche Inhalte im Laufe der Ausbildung weiter vertieft. In der Oberstufe besteht dann die Möglichkeit als Zusatzqualifikation während der Ausbildung, ein Zertifikat zur "CNC-Fachkraft im Tischlerhandwerk" zu erwerben.
Meist im Frühjahr des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung in Theorie und Praxis statt. Die am Ende der dreijährigen Ausbildung zu absolvierende Gesellenprüfung ist ebenfalls in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert.
In der Theorie werden Prüfungsarbeiten angefertigt, wobei im Durchschnitt mindestens ausreichende Leistungen zu erbringen sind.
Beim praktischen Prüfungsteil werden ein Gesellenstück sowie eine Arbeitsprobe hergestellt. Auch hier sind für ein Bestehen der Prüfung im Gesamtergebnis mindestens ausreichende Leistungen erforderlich.
Mögliche schulische Weiterqualifikationen während der Ausbildungszeit:

  • Erster allgemeinbildender Schulabschluss
  • Mittlerer Schulabschluss
  • Fachhochschulreife