Berufsoberschule Technik

Voraussetzungen

Fachhochschulreife an einer Fachoberschule Technik (Technik oder Gestaltung) oder an einem Gymnasium und abgeschlossene und einschlägige Berufsausbildung (mindestens zweijährig) oder mindestens 5-jährige einschlägige Berufstätigkeit

Unterricht

Der einjährige Schulgang wird in Vollzeitform angeboten. Die Anzahl der Stunden ergibt sich laut Stundentafel:

  • Wirtschaft/ Politik (3)
  • Deutsch (5)
  • Englisch (5)
  • Mathematik (6)
  • Technik / Gestaltung (9)
  • Informationstechnik (2)
  • evtl. 2. Fremdsprache (z.Zt. Französisch und Dänisch) (4) (Rückfrage im Büro)

Prüfung

Schriftliche Prüfung in den Fächern: Deutsch, Mathematik, Englisch und Technik/Gestaltung. Abschlussprüfung mit dem Ziel "fachgebundene Hochschulreife". Bei "allgemeiner Hochschulreife" erfolgt eine weitere Prüfung in der 2. Fremdsprache Französisch oder Dänisch (in Kooperation mit anderen beruflichen Schulen).

Berechtigungen 

Das Zeugnis der "fachgebundene Hochschulreife"  berechtigt zum Studium ausgewählter Fächer an den wissenschaftlichen Hochschulen oder Gesamthochschulen in Deutschland. Sind die Anforderungen an Stundenumfang und Leistung  der 2. Fremdsprache erfüllt, kann die "allgemeine Hochschulreife" erreicht werden.

Finanzielle Aspekte

Bei Zusage des Schulplatzes wird eine einmalige Kostenpauschale für Schulmaterial von 20,00 € erhoben. Der Besuch der Schule ist sonst schulgeldfrei; Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Anschaffung eines von der Schule empfohlenen transportablen PC (Laptop oder netbook - ca. 300,00 €) wird angeraten. Ausbildungsbeihilfe (BAFÖG) kann nach geltenden Bestimmungen auf Antrag durch die zuständigen Ämter für gewährt werden. Ein Antrag kann aber erst am ersten Schultag des Schuljahres bestätigt werden. 

Anmelde- und Aufnahmeverfahren

  1. Antragsformulare (Vordrucke im Schulbüro oder im Download) sind für das jeweils folgende Schuljahr ab Anfang Januar erhältlich. Anträge sind in der Zeit vom 01. Februar bis zum 28. Februar zu stellen. Die Reihenfolge der Anmeldungen ist für die Aufnahme nicht entscheidend. Später eingehende Anträge werden angenommen. Die Aufnahme erfolgt nach den dann noch zur Verfügung stehenden Plätzen. Zusagen können nur vorbehaltlich einer ministeriellen Genehmigung gegeben werden.
  2. Übersteigt die Anzahl der Bewerber die Zahl der vorhandenen Plätze, entscheidet die Schule über die Aufnahme gemäß § 24.4 Schulgesetz Schleswig-Holstein und nach den durch die Schulkonferenz festgelegten Merkmalen unter Berücksichtigung der sozialen Gegebenheiten, des Lebensalters, der Ableistung gesetzlicher Verpflichtungen und einer Wartezeit. Die Entscheidung wird in der Regel bis zum 31. März mitgeteilt.
  3. Dem Antrag sind beizufügen:
    1. tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des schulischen und beruflichen Werdeganges mit Passbild - nicht älter als 3 Monate,
    2. Abschlusszeugnis der Berufsschule oder falls noch nicht vorliegend: Halbjahreszeugnis
    3. Fachhochschulreifezeugnis (der Fachoberschule oder falls noch nicht vorliegend: Halbjahreszeugnis)
    4. Zeugnis der beruflichen Abschlussprüfung (Gesellen- oder Facharbeiterbrief) oder falls noch nicht vorliegend: Zwischenprüfungszeugnis.
    5. evtl. weitere Zeugnisse (z. B.: Belege über Wehr- oder Ersatzdienst)
  4. bei Aufnahmezusage: Nachweis über Zahlung einer Kostenpauschale von 20,00 €

Bei Einreichung einer Kopie ist das jeweilige Original mit vorzulegen!

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